Personalausweis beantragen

Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.

Wann brauchen Sie einen Personalausweis?

Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.

In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:

  • Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung)
  • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig
  • Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben
  • Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat

Gibt es Ausnahmen?

In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:

  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (unter "Weiterführende Informationen")
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")

Hinweis

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.

Gültigkeit

  • bis 24 Jahre sechs Jahre
  • ab 24 Jahre zehn Jahre

Kontakt

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
  • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter
    Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
  • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
    • Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Personalausweis jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt „Gebühren“.
    • Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können den Personalausweis dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
    Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
    • Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
    • Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
  • Philosophy is considered a science but it is difficult to say, when one has to compare with an ordinary science, for example biology, or chemistry.
  • This is a question that turns into a burning problem among the scientists and linguists all over the world. Can philosophy be a science? What does philosophy operate with?

Gebühren

  • 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • 13,00 Euro zusätzlich: wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz (PAuswG)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 3 bis 4 Wochen

Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").

Zuständige Behörden

Alle Bürgerämter

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Personalausweis abholen

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Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig ist, können Sie ihn bei uns nach ca. 4 Wochen abholen. Wenn Sie die Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand nutzen wollen, halten Sie bitte Ihre Seriennummer bereit. Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.

Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.

Um den Bearbeitungsstatus Ihres Personaldokumentes abzurufen, gehen Sie auf die Schaltfläche rechts "Dienstleistung online erledigen".
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Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.

Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgen soll.

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